Ratgeber Nachlass

Der Nachlass ist das, was übrig bleibt. Meist materiell und ideell wertvoll, immer Grund, sich einige Gedanken zu machen. Sowohl Erblasser als auch Erbe(n) sollten das tun. Der Nachlass ist nämlich auch ein Teil der Summe eines Lebens. Vermögenswerte wurden angesammelt, oft ist die Bestimmung und Sortierung dieser Werte komplex, verwirrend oder sogar – im rechtlichen und finanziellen Sinne – riskant. Vor allem, wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, ist es sinnvoll, sich intensiv zu überlegen, wie mit dem Nachlass umgegangen werden soll, wenn es so weit ist. Immobilien sind unbewegliche, unteilbare Vermögenswerte. Anders als Geldwerte sind sie nicht einfach auf- und zu verteilen. Und das kann zu Problemen führen. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick über das Thema „Nachlass“ verschaffen. Weiterführende Links stehen bereit, falls Sie tiefer in die Materie eintauchen wollen. Und falls Sie dann noch Fragen haben: Wir sind für Sie da.

Immobilie als Nachlass
Immobilie als Nachlass

Immobilien im Nachlass

Immobilien im Nachlass stellen Erblasser und Erben oft vor einige Probleme. Vor allem dann, wenn das Erbe nicht an eine Person, sondern an mehrere Erben gehen soll. Sämtliche Vermögenswerte im Nachlass müssen bestimmt werden, um die Auseinandersetzung des Erbes überhaupt zu ermöglichen. So weit, so verständlich. Das Problem bei Immobilien im Nachlass: Ihr Wert mag zwar durch Gutachter (aufwendig und kostenintensiv) bestimmt werden können, die Verteilung dieses unbeweglichen Wertes aber gestaltet sich oft schwierig. Ein Haus ist ein Haus. Wenn zwei Erben jeweils 50% des Wertes erhalten sollen, was passiert dann? Verkaufen? Vermieten? Bleibt ein Erbe im Haus und zahlt den anderen aus? Sie ahnen es: Hier sind Konflikte wahrscheinlich und leider oft traurige Realität. Denn nur wenn alle Erben sich einig sind, kann die Immobilie „verwertet“ werden. Bei Alleinerben sieht die Sache diesbezüglich besser aus. Dafür stehen sie aber eben oft auch allein da. Immobilien zu erben bedeutet nicht immer nur Vorteile. Bei Immobilien im Nachlass müssen viele Dinge beachtet werden: Wie zum Beispiel sieht der tatsächliche Nachlasswert der Immobilie aus? Ist der Erblasser in Wirklichkeit hoch verschuldet? Gibt es noch laufende Kredite für die Immobilie? Wie ist der Zustand der Immobilie? Stehen in naher Zukunft kostenintensive Renovierungen an? Eine Erbengemeinschaft kann bei der Beantwortung dieser Fragen zusammenarbeiten und Aufgaben (und Stress) besser verteilen, wenn sie als Team arbeitet. Alleinerben müssen diese Aufgaben dagegen meist für sich angehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Immobilien im Nachlass“. Grundsätzlich gilt: Ist die Nachlasssituation zu komplex oder droht durch die Nachlasssituation den oder dem Erben finanzieller Schaden, kommt der Nachlassverwalter ins Spiel.

Immobilien im Nachlass – oft ein Problem
Immobilien im Nachlass – oft ein Problem

Nachlassverwaltung – bei Immobilien oft sinnvoll

Eine Nachlassverwaltung ergibt immer dann Sinn, wenn die Nachlasssituation komplex und riskant ist. Vor allem wenn Immobilien im Nachlass sind, kann dies der Fall sein. Konkret bedeutet das: Ist die Verschuldung des oder der Erben wahrscheinlich und/oder sind die Vermögenswerte kaum oder schwer zu bestimmen, kann es ratsam sein, die Nachlassverwaltung zu beantragen. Dies tun Sie beim zuständigen Nachlassgericht. Wichtig: Erbengemeinschaften müssen einstimmig beschließen, die Nachlassverwaltung zu beantragen. Ist der Antrag gestellt und bewilligt, wird der Nachlassverwalter aktiv. Der Nachlassverwalter nimmt den Nachlass in Besitz. Er erstellt ein Schuldenverzeichnis und sorgt für die Befriedigung der Nachlassgläubiger, indem er Werte aus dem Nachlass veräußert. Zudem wird der Nachlass geordnet und für die Nachlassverteilung, bzw. Erbauseinandersetzung vorbereitet. Hierfür erstellt der Nachlassverwalter eine Nachlassliste (einschließlich aller Verbindlichkeiten). Der Nachlassverwalter kümmert sich außerdem am Ende um die Verteilung des verbliebenen Nachlasses auf die Erben, er führt generell Verhandlungen mit Nachlassgläubigern und übernimmt so für die Zeit der Nachlassverwaltung alle Pflichten, die mit dem Erbe einhergehen. Ganz wichtig: Niemand (außer dem Nachlassverwalter) hat Zugriff auf den Nachlass, bis der Nachlassverwalter seine Arbeit beendet hat. Mehr zum Thema finden Sie in unserem detaillierten Ratgeber „Nachlassverwaltung von Immobilien“.

Verwaltung des Nachlasses
Verwaltung des Nachlasses

Immobilien im Nachlass verkaufen

Sind Immobilien Teil des Nachlasses, stellt sich bald die Frage, was mit der Immobilie oder den Immobilien geschehen soll. Soll ein Haus verkauft, eine Wohnung vermietet oder ein Zuhause weiter von einem Erben und Familienmitglied genutzt werden? Geht der Nachlass an einen Alleinerben oder an eine Erbengemeinschaft? Ist der Nachlasswert der Immobilie bestimmt? Und, vor allem: Wie sieht es mit den Verbindlichkeiten aus? Gibt es noch laufende Darlehen? Eine Hypothek? Sind diese Fragen geklärt und sind sich im Falle einer Erbengemeinschaft alle Erben einig, kann eine Immobilie verkauft werden. Dies kann privat durch den oder die Erben erfolgen, oder durch einen Makler. Vorteile des Maklers: Er nimmt Ihnen alles ab, was zum Immobilienverkauf dazugehört. Termine mit potenziellen Käufern vereinbaren, Antworten auf alle Fragen haben, die Bausubstanz und andere maßgebliche Attribute der Immobilie kennen, Netzwerken, Rechtliches im Blick behalten – und vieles mehr. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Verkauf von Immobilien aus Nachlass“.

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Nachlassplanung – Früh Ordnung schaffen für später

Nachlassverwaltung, Nachlasswert, Erbengemeinschaft, Verbindlichkeiten und so viel mehr: Immobilien im Nachlass sind oft eine komplexe Angelegenheit, die Erblasser und Erben viele Nerven kosten können. Setzen Sie frühzeitig auf eine umfassende, professionell begleitete Nachlassplanung, können Erblasser und Erben sich danach entspannt zurücklehnen. Bei der professionellen Nachlassplanung werden alle Vermögenswerte erfasst und gelistet. Rechtliche Fragen werden geklärt, die Verteilung des Erbes festgelegt. Vor allem bei Immobilien ist eine gute Nachlassplanung ein Segen. Der Erblasser kann so frühzeitig und wohlüberlegt festlegen, was später mit Immobilien im Nachlass geschehen soll. Dies beugt zerstrittenen Erbengemeinschaften vor, entlastet (Allein-)Erben und klärt offene Fragen, bevor die oft emotional und körperlich anstrengende Phase der Erbauseinandersetzung für die Erben beginnt.

Planung des Nachlasses
Planung des Nachlasses

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Philipp Maier
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