Immobilienverkauf und Maklervertrag

Die Basis für Erfolg: Ihr Maklervertrag mit Maierimmobilien

Die Zusammenarbeit von Verkäufer, Käufer und Makler basiert auf Vertrauen und klaren Absprachen. Vor allem auf dem umkämpften Münchner Immobilienmarkt sind Verlässlichkeit, Seriosität und Diskretion Gold wert – und oft leider ebenso selten.

Die Basis für unseren gemeinsamen Erfolg ist deshalb immer der Maklervertrag. In ihm legen wir fest, welche Aufgaben und Pflichten sich für die jeweilige Seite ergeben. Laufzeit, mögliche Aufwandsentschädigungen und natürlich die Maklerprovision werden ebenfalls im Maklervertrag fixiert. Wir möchten, dass Sie sich von Anfang an wohl bei und mit uns fühlen. Maierimmobilien nimmt Ihren Maklerauftrag ernst. Wir stehen zu unserem Wort, auf uns ist Verlass – das bekommen Sie von uns schwarz auf weiß.

Unser Maklerauftrag: Ihre vollste Zufriedenheit

Als Familienunternehmen mit langjähriger Erfahrung stehen wir für Kommunikation auf Augenhöhe, Zuverlässigkeit und absolute Professionalität. Wir möchten, dass unsere Maßnahmen für Sie messbar und nachvollziehbar sind. Wenn Sie uns einen Maklerauftrag erteilen, erhalten Sie von uns einen umfassenden Maklervertrag, in dem wir auf jedes noch so kleine Detail gerne eingehen. Erst wenn der Leistungsumfang, die Aufgaben und Pflichten der einzelnen Parteien, der Zielpreis, die Provision und alle weiteren Fakten korrekt erfasst sind, erst wenn Sie keine weiteren Fragen mehr haben, sind wir zufrieden. Und dann machen wir uns an die Arbeit.

Planen Sie, sich bei Ihrem Immobilienverkauf auf die Unterstützung durch Maierimmobilien zu verlassen, stehen Ihnen verschiedene Makleraufträge zur Verfügung, die Sie uns erteilen können. Diese sind:

Der einfache Maklerauftrag: Viel hilft nicht immer viel

Der einfache Maklerauftrag (auch Allgemeinauftrag genannt) kann mehreren Immobilienmaklern erteilt werden – es gibt kein Exklusivrecht auf den Verkauf Ihrer Immobilie. Zudem können auch Sie selbst zeitgleich versuchen, die Immobilie von privat zu verkaufen. Das Problem hierbei: Sind zu viele Parteien beteiligt, wird es hektisch, oft unübersichtlich und manchmal einfach nur unseriös. Der Vorteil: Sie bleiben flexibel und können unter Umständen den Wettbewerb für sich nutzen. Trotzdem empfehlen wir den einfachen Maklerauftrag nur bei extrem hoher Nachfrage und verlässlicher Wertermittlung – insbesondere, weil Makler bei dieser Art des Auftrags keinen Nachweis erbringen und kein Tätigwerden belegen müssen.

Der Makleralleinauftrag: Gemeinsam für ein Ziel

Der Makleralleinauftrag berechtigt einen ausgewählten Makler und Sie selbst, über die Vertragslaufzeit Ihre Immobilie zu verkaufen. Ihr Makler hat nun Nachweis- und Vermittlungspflichten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Marketing, Besichtigungen und Vertragsverhandlungen laufen nun geordnet und von einer Person gesteuert ab - welche Partei welche Aufgaben übernimmt, kann hierbei teilweise über den Maklervertrag gesteuert werden. Dies wirkt nicht nur seriös, es sorgt auch – bei einem fähigen Makler – für eine individuelle, maßgeschneiderte Vermittlung. Von der Wertermittlung über die Vermarktungsstrategie bis hin zu diskret geführten Besichtigungen: Hier geht es nur noch um Ihre Immobilie.

Der qualifizierte Makleralleinauftrag: einer für alles

Der qualifizierte Alleinauftrag legt den Verkauf Ihrer Immobilie für die vereinbarte Laufzeit (meist maximal 6 Monate) komplett in unsere Hände. Wir kümmern uns um alles und bieten Ihnen den vollen Service eines erfahrenen, renommierten Maklerhauses. Beim qualifizierten Alleinauftrag entsteht für Sie eine Verweisungspflicht, das bedeutet, dass mögliche Interessenten, die sich direkt an Sie wenden, an uns verwiesen werden müssen. Übersetzt heißt das: Sie können sich zurücklehnen und unseren Rundum-Service genießen. Wertermittlung, Erstellung von Marketingmaterial und Vermarktungsstrategie, Interessentenqualifikation, Besichtigungen, Vertragsverhandlungen und Verkaufsabschluss werden von uns erledigt. Insbesondere bei anspruchsvollen Immobilien, schwankender Marktlage oder anderen komplexen Herausforderungen empfehlen wir diese Auftragsform. Hier kümmert sich ein Experte ausschließlich um Ihre Immobilie.

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Das steht im seriösen Maklervertrag

Wussten Sie, dass es kaum Vorschriften gibt, was in einem Maklervertrag stehen muss? Das bedeutet in der Praxis, dass eine klare, ehrliche und professionelle Kommunikation nötig ist, um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. Wir wissen das und scheuen uns nicht vor klaren schriftlichen Absprachen. Mit unserer Unterschrift übernehmen wir Verantwortung.

Um bei Zweifeln sicherzugehen, sollten Sie den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen. Folgend finden Sie ein paar Punkte, die in jedem Maklervertrag stehen sollten:

  • Art des Vertrags (einfacher Maklerauftrag, Makleralleinauftrag, qualifizierter Makleralleinauftrag)
  • Vertragslaufzeit
  • Name des Auftraggebers und des Maklerhauses oder Immobilienmaklers
  • Beschreibung und (wenn möglich) Adresse der Immobilie
  • Zielpreis (zusätzlich am besten den Mindestverkaufspreis)
  • Maklerprovision
  • Leistungsumfang des Maklerhauses oder Immobilienmaklers (seien Sie hier genau, um am Ende die Leistung des Maklers bewerten zu können)

Häufige Fragen und Antworten zum Maklervertrag

Wofür braucht man einen Maklervertrag?

Ein Maklervertrag regelt die Beauftragung eines Immobilienmaklers mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Ein seriöser Maklervertrag legt Aufgaben, Pflichten und Leistungsumfang fest, regelt Feinheiten und erfasst auch Details. Zudem nennt er wichtige Fakten wie Laufzeit, Auftragsart, Mindestverkaufspreis oder Provision, an die sich alle Parteien halten müssen. In einem Maklervertrag kann zudem klar geregelt werden, bei welchen Themen Verkäufer und Makler sich absprechen müssen und wo Alleingänge in Ordnung sind.

Was sollte im Maklervertrag stehen?

Da es kaum Vorschriften gibt, was in einem Maklervertrag stehen muss, können Inhalte, Qualität und Seriosität von Maklerverträgen stark schwanken. Bei uns bekommen Sie Sicherheit: In einem Maierimmobilien Maklervertrag stehen auf jeden Fall die Art des Vertrags, die Vertragslaufzeit, die Namen und Anschriften von Verkäufer und Makler, eine Beschreibung der Immobilie samt Adresse, der Zielpreis und der Mindestverkaufspreis, die festgelegte Maklerprovision und der Leistungsumfang, den der Makler garantiert und an dem er am Ende gemessen werden kann. Für noch mehr Sicherheit kann die Prüfung eines Maklervertrags durch einen Fachanwalt sorgen. Übrigens: Ein seriöser Maklervertrag ist auch für Käufer interessant. Ein sauberer Vertrag steht für reibungslose Abläufe und klare Absprachen mit konkret benannten Leistungsumfängen, Verkaufspreisen und Provisionen – von dieser Planungssicherheit profitiert auch immer ein potenzieller Käufer.

Worin unterscheiden sich einfacher Maklerauftrag, Makleralleinauftrag und qualifizierter Markleralleinauftrag?

Möchten Sie einen Maklervertrag mit uns abschließen, stehen Ihnen drei Auftragsarten zur Verfügung: Beim einfachen Maklerauftrag können Sie selbst weiterhin aktiv werden und gleichzeitig beliebig viele Makler beauftragen, Ihre Immobilie zu verkaufen. Beim Makleralleinauftrag entscheiden Sie sich für einen Makler, der für Sie aktiv wird, gleichzeitig können Sie aber auch weiterhin versuchen, die Immobilie von privat zu verkaufen. Beim qualifizierten Alleinauftrag schließlich erteilen Sie dem Makler einen Rundum-Auftrag. Der Makler übernimmt hierbei alle Aufgaben – und Sie verpflichten sich, Interessenten, die sich an Sie wenden, an Ihren Makler zu verweisen.

Sie haben Fragen zum Maklervertrag beim Immobilienverkauf?

Als Münchner Makler mit langjähriger Erfahrung und starkem Service aus einer Hand sind wir der richtige Partner für den Verkauf Ihrer Immobilie. 

Rufen Sie uns gleich an unter +49 89 4522173-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über nachfolgendes Formular - wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

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Ihr Ansprechpartner

Philipp Maier
Philipp Maier
Geschäftsführer
Immobilienkaufmann

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