Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht?

12. August 2019

Was bedeutet eigentlich Nießbrauch? Und wo genau liegt der Unterschied zum Wohnrecht? Viele meiner Kunden fragen mich danach. 

So kompliziert wie´s klingt, ist es gar nicht. Wenn z.B. Rentner ihre eigene Immobilie gegen eine Leibrentenzahlungen verkaufen, können sie sich ein Nießbrauchsrecht einräumen lassen. Im Zuge dessen darf die verkaufte Immobilie dann entweder selbst bewohnt oder vermietet und die Miete einbezogen werden. Das Gesetz verpflichtet den Nießbraucher dazu, die gewöhnlichen Unterhaltskosten der Immobilie (z. B. Strom, Wasser, Heizung, kleinere Reparaturen) zu übernehmen, die außergewöhnlichen Unterhaltskosten (umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen) hat der Eigentümer zu tragen. Das Nießbrauchsrecht erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers.

Es ist auch möglich, dass der Eigentümer einer Immobilie diese gegen ein lebenslanges oder zeitlich befristetes Wohnrecht (das muss im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden!) verkauft. Ein Unterschied zum Nießbrauchsrecht ist, dass der Wohnrechtsinhaber die Räume nur selbst nutzen, aber nicht vermieten darf. Anders als beim Nießbrauchsrecht kann das Wohnrecht auch nur an einzelnen Räumen bestehen. Wichtig beim Wohnrecht: Im Notarvertrag sollte eindeutig geregelt werden, an welchen Räumen das Wohnrecht besteht, wer welche Kosten trägt und ob der Begünstigte mit seiner Familie dort wohnen darf.

Sie möchten Ihr Haus verkaufen?

Hausverkauf mit MAIERIMMOBILIEN

Sie möchten Ihre Wohnung verkaufen?

Wohnungsverkauf mit MAIERIMMOBILIEN

Sie möchten Ihr Grundstück verkaufen?

Grundstücksverkauf mit MAIERIMMOBILIEN

Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie Wert ist

Hier Objektart wählen:

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

Dann rufen Sie uns gleich an unter +49 89 4522173-0 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über nachfolgendes Formular - wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben, alle weiteren Felder sind freiwillige Angaben. Die von Ihnen hier erhobenen Daten werden von der MAIERIMMOBILIEN GmbH zur Beantwortung Ihrer jeweiligen Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.

Philipp Maier
Philipp Maier
Geschäftsführer
Immobilienkaufmann

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos und Analysewerkzeuge (etracker), welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung